Schwarzarbeit und Pfusch beim Häuslbauen – Gefahren für den Bauherren

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Aufgrund der hohen Kosten, die mit einem Hausbau verbunden sind, spielen viele Bauherren mit dem Gedanken, ihr künftiges Eigenheim mit Hilfe von Schwarzarbeit bzw. Pfusch zu errichten. Manchmal, ohne sich der daraus folgenden Konsequenzen bewusst zu sein. Schwarzarbeit ist illegal und wird bestraft. Außerdem lauern Gefahren wie Baumängel und Unfälle. Lesen Sie in diesem Ratgeber, warum sich Schwarzarbeit bzw. Pfusch für den Bauherren nicht bezahlt machen und anderes mehr.

Bauherr trägt Verantwortung

Als Bauherr – das kann eine natürliche oder juristische Person sein – tragen Sie die Verantwortung für Ihr Bauvorhaben. So sind Sie z.B. für den Schutz und die Sicherheit der Arbeiter auf der Baustelle und die Baustellenkoordination verantwortlich. Zwar können Sie befugte Personen mit der Ausführung bestimmter Arbeiten beauftragen, wie z.B. mit der Bauaufsicht, doch sollte dies schriftlich mittels eines Vertrages festgehalten werden. Denn allein die Annahme, dass bestimmte Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden, schützt Sie im Zweifel nicht vor Strafe.

Nachbarschaftshilfe ist erlaubt, Schwarzarbeit dagegen illegal

Um Kosten zu sparen, führen viele Bauherren die anfallenden Handwerksarbeiten auf der Baustelle durch Eigenleistungen durch. Vielerorts wird auf die sogenannte Nachbarschaftshilfe zurückgegriffen, die vor allem in den ländlichen Gegenden Österreichs gebräuchlich ist. Bei der Nachbarschaftshilfe helfen Nachbarn, Freunde und Verwandte auf der Baustelle aus. Es dürfen aber nur kleine Leistungen erbracht werden, die ohne Entgelt erfolgen. Wenn beispielsweise ein befreundeter Maurer aushilft und Geld dafür annimmt, handelt es sich rechtlich gesehen nicht um Nachbarschaftshilfe. Sowohl der Bauherr als auch der Maurer können wegen Schwarzarbeit bzw. Pfusch angezeigt und bestraft werden. D.h. sobald Geld fließt – die Höhe des Geldbetrages ist dabei irrelevant – spricht man aus rechtlicher Perspektive nicht mehr von Nachbarschaftshilfe, sondern von Schwarzarbeit bzw. Pfusch. Auch ein gegenseitiges Aushelfen beim Hausbauen kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da vermögenswerte Leistungen ausgetauscht werden. Im Unterschied dazu wird gegen eine gemeinsame Jause als Dankeschön für eine Gefälligkeit vermutlich nichts einzuwenden sein.

Da die Grenzen zwischen Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit nicht immer eindeutig zu ziehen sind, sollten sich alle an einem Bauvorhaben beteiligten Personen im Vorhinein gut informieren und absichern, was rechtlich möglich ist.

Rechtliche Risiken und andere Gefahrenquellen

Wer in illegale Bautätigkeiten verwickelt ist, macht sich durch Steuer- und Sozialbetrug strafbar. Je nachdem, ob es sich um gewerbliche oder nichtgewerbliche Schwarzarbeit handelt, können Strafen hier sehr unterschiedlich ausfallen. In Abhängigkeit von Ausmaß und Umfang und ob es sich um eine wiederholte Tat handelt, beginnen sie bei wenigen hundert Euro und gehen bis in die Tausende. Hinzu können Anzeigen wegen Verletzung der Gewerbeordnung kommen sowie auch Strafen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, wenn Arbeiter aus dem EU-Ausland beschäftigt werden. Auch strafrechtliche Konsequenzen sind möglich. Freiheitsstrafen sind in diesem Zusammenhang nicht ausgeschlossen.

Gewerbliche Bauvorhaben werden regelmäßig durch Organe des Finanzministeriums und der Sozialversicherung kontrolliert. Im privaten Bereich wird man auf Schwarzarbeit bzw. Pfusch zumeist durch Anzeigen (von Nachbarn) und Arbeitsunfälle aufmerksam.

Arbeitsunfälle sind ein nicht zu unterschätzendes Risiko auf der Baustelle. Bauherren haften für sie. Wenn sich zum Beispiel einer der nicht angemeldeten Arbeiter bzw. Helfer ernsthaft verletzt, können schwerwiegende finanzielle Schäden auf Sie zukommen und zwar in Form von Forderungen der Krankenkassen für die ärztliche Hilfe.

Diesbezüglich gibt es für alle auf einer Baustelle nicht gewerblich tätigen Personen – also im Sinne von Nachbarschaftshilfe – die Möglichkeit, eine Berufsunfallversicherung abzuschließen. Diese gilt für einen bestimmten Zeitraum und schützt Nachbarn, Freunde und Verwandte vor den finanziellen Folgen eines Unfalls beim Eigenheimbau.

Auch Baumängel, die durch Schwarzarbeit entstanden sind, stellen ein Risiko für den Bauherren dar. Laut Bundesinnung Bau gibt es für Pfuscherleistungen faktisch keine Gewährleistung. Bei der Behebung von späteren Mängeln müssen Fachunternehmen hinzugezogen werden, da die Verursacher des Schadens meist nicht mehr erreichbar sind. Die Umsetzung des Bauvorhabens wird so entscheidend teurer.

Fazit – Schwarzarbeit

Auch wenn Schwarzarbeit bzw. Pfuscherleistungen auf den ersten Blick kostengünstiger erscheinen, wird es am Ende dann doch teurer als geplant. Wer ertappt wird, muss neben der Forderung von hohen Geldsummen und weiteren Anzeigen mit ernsthaften Gefahren wie Baumängeln und Unfällen rechnen. Insgesamt gesehen zahlen sich Schwarzarbeit bzw. Pfusch für den Bauherren also nicht aus. Dagegen ist gegen die echte Nachbarschaftshilfe nichts einzuwenden.

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