Immobilienverkauf: Welche Kosten fallen an?

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Viele Privatpersonen, die ihre Immobilie verkaufen möchten, sei es ein Haus, eine Wohnung oder ein Fertighaus, erhoffen sich einen hohen Erlös. Sobald ein geeigneter Käufer gefunden wurde, der bereit ist, einen guten Preis zu zahlen, ist die Freude groß.
Was viele Verkäufer allerdings bei ihren Berechnungen vergessen, sind die anfallenden Kosten beim Immobilienverkauf, die immer damit einhergehen. Das liegt daran, dass es rund um den Verkaufsprozess einige Pflichtausgaben gibt, mit denen man rechnen muss und andere, die optional, aber mitunter sinnvoll sind. Gerade bei einem Verkauf ohne professionelle Hilfe müssen sich die Verkäufer vorab gut informieren, um den Überblick zu behalten.
Immobilienverkauf – anfallende Kosten
Jeder Verkauf bringt Kosten mit sich und das nicht nur für den Käufer. Einige verpflichtende Ausgaben, die für die Verkäufer anfallen, sind:
- Grundbuchauszug: Beim Verkauf wird ein aktueller Auszug aus dem Grundbuch benötigt, der Interessenten vorgelegt werden kann. Je nachdem, wo man diesen erwirbt, fallen unterschiedliche Kosten an. Beispielsweise kostet ein Grundbuchauszug beim Bezirksgericht etwa 14,40 Euro.
- Energieausweis: Auch der Energieausweis muss verpflichtend beim Immobilienverkauf vorgelegt werden. Diesen kann man online in Auftrag geben.
- Notarkosten: Ein Immobilienverkauf muss notariell beurkundet werden, damit er offiziell und rechtskräftig wird. Je nach Wert der Immobilie und Leistungsumfang betragen die Kosten für den Notar zwischen einem und drei Prozent des Kaufpreises.
Neben den aufgelisteten Kosten, die auf jeden Fall anfallen, gibt es noch optionale Ausgaben, die die Verkäufer tätigen können. Ob diese sinnvoll sind, hängt ganz vom Know-how und dem Verkaufsobjekt ab. Optionale Kosten beim Immobilienverkauf sind:
- Maklerprovision: Wenn eine Immobilie mit einem Makler verkauft wird, bekommt dieser einen Teil des erhandelten Kaufpreises. Dieser wird entweder vom Verkäufer, Käufer oder beiden Parteien übernommen und kann mehrere tausend Euro betragen.
- Vorfälligkeitsentschädigung: Falls auf die Immobilie noch ein Kredit laufen sollte, kann die Bank beim Verkauf eine Gebühr erheben. Diese kann bis zu einem Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags hoch sein.
- Renovierungen: Natürlich müssen die Verkäufer ihre Immobilie nicht vor dem Verkauf renovieren, viele entscheiden sich aber dazu, einige Schönheitsreparaturen und -maßnahmen zu ergreifen, um den Wert zu steigern oder mehr Eindruck bei Interessenten zu hinterlassen. Diese Arbeiten kosten viel Geld und gehören mit in die Nebenkostenrechnung für Verkäufer.
- Vermarktung und Exposé: Es besteht auch bei Privatverkäufen die Möglichkeit, ein professionelles Exposé anfertigen zu lassen. Das hat je nach Umfang natürlich seinen Preis. Auch die Vermarktung der Immobilie kann Kosten verursachen, beispielsweise verlangen einige Immobilienportale eine Gebühr zum Inserieren.
Welche optionalen Kosten sinnvoll sind, kommt auf den Verkäufer und die Immobilie an. Wenn sich die Besitzer sicher fühlen, ihre Immobilie selbst anzubieten und privat zu verkaufen, können sie einige Kosten sparen und so mehr von dem Gewinn behalten.
Kosten nach dem Verkauf
Tatsächlich gibt es Kosten, die noch nach dem Verkauf der Immobilie und der allgemeinen Abwicklung anfallen können. Um den Käufer zu schützen, hat der Gesetzgeber einige Regeln festgelegt, die beim Verkauf eingehalten werden müssen, wie der offene und ehrliche Umgang mit Mängeln. Werden solche vom Verkäufer bewusst verschwiegen, können die Käufer noch nachträglich eine Reparatur, einen Schadensersatz oder sogar eine Rückabwicklung fordern. Diese Regelung fällt unter den Verbraucherschutz und soll Betrug verhindern.
Viele Verkäufer vergessen beim Verkauf das Einrechnen von anfallenden Steuern. In Österreich gibt es die Immobilienertragsteuer, die mit einem Sondersteuersatz von 30 Prozent anfällt. Einige Grundstücksarten sind allerdings steuerbefreit, wie zum Beispiel der Hauptwohnsitz.
Sich vorab gut zu informieren, ist Gold wert
Fazit: Wenn sich die Verkäufer im Vorhinein gut informieren und den Verkauf bedacht angehen, kommen keine ungeplanten Kosten und bösen Überraschungen auf sie zu und die Immobilie kann problemlos vermarktet werden.