Betriebskosten und Nebenkosten bei Haus und Wohnung

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Der Einzug ins neue Zuhause ist geschafft. Doch mit der Zahlung der monatlichen Miete oder Rückzahlung der Kreditrate alleine ist es noch nicht getan. Betriebskosten stellen einen wesentlichen Anteil der monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen Nebenkosten dar.

Was sind eigentlich Betriebskosten?

Als Betriebskosten werden Kosten bezeichnet, die EigentümerInnen durch den Betrieb eines Gebäudes entstehen.

Dazu zählen:

  • Grundsteuer
  • Versicherungskosten
  • Heizungskosten
  • Wasser
  • Kanal
  • Wartung & Service

Betriebskosten im Detail

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf österreichischen Grundbesitz. Sie wird von den Gemeinden eingehoben und kommt auch diesen zu Gute. Übersteigt sie 75 Euro im Jahr, ist sie in vier Teilbeträgen zu bezahlen.

Versicherungskosten

Darunter fallen Eigenheimversicherungen, die Häuser gegen Sturm-, Blitz-, Hagel- und Feuerschäden absichern. Kosten können auch für Versicherungen gegen die gesetzliche Haftpflicht der HauseigentümerInnen entstehen.

Heizungskosten

Für die Beheizung des Hauses wird Energie aufgewendet (Strom, Gas, Heizöl).

Wasser

Das Haus muss mit Wasser versorgt werden, wodurch Kosten entstehen.

Kanal

Durch die Leitung von Abwasser in die Kanalisation entstehen Kosten.

Wartung und Service

Dazu zählen beispielsweise Kosten für die Wartung von Heizungen und Alarmanlagen. Wartungskosten können erheblich variieren. Holen Sie verschiedene Angebote ein und vergleichen Sie sie miteinander.

Müllentsorgung

Durch die Teilnahme an der öffentlichen Abfallentsorgung entstehen Kosten.

Rauchfangkehrer

Darunter fallen Kosten für eine regelmäßige Durchführung einer feuerpolizeilichen Beschau.

Betriebskostenvergleich – Haus & Wohnung

Je nachdem, ob Sie Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümer sind oder eine Wohnung mieten, werden Betriebskosten von unterschiedlicher Bedeutung für Sie sein.

Das Mietrechtsgesetzt (MRG) beispielsweise legt genau fest, welche Kosten Mietern anteilig verrechnet werden dürfen. Beispielsweise Strom für allgemein zugängliche Teile des Hauses (Stiegenhaus, Keller), Wasser, Abwasser, Hausversicherungen, Grundsteuer, Rauchfangkehrer und Schädlingsbekämpfung. Von den Betriebskosten abzugrenzen sind einerseits die Wohnungsbetriebskosten, die innerhalb einer Wohnung entstehen (Energieverbrauch, Internet) und andererseits die Erhaltungskosten für das Gebäude (Sanierung Fassade). Kosten, die mit der Instandhaltung eines Gebäudes in Zusammenhang stehen, dürfen nicht auf Mieter überwälzt werden (Reparaturen im Haus). Ausschlaggebend für die Aufteilung der Betriebskosten ist das Verhältnis der Nutzfläche des jeweiligen Mietobjektes zur Gesamtfläche des Hauses.

Nachfolgend finden Sie ein Beispiel zur Berechnung des Betriebskostenschlüssels (BK-Schlüssel):

Berechnungsbeispiel BK-Schlüssel (Nutzfläche Haus: 567,90)

Wohnung 1 50,30 Wohnung 2 141,20
Wohnung 3 66,60 Wohnung 4 71,10
Wohnung 5 113,80 Wohnung 6 61,60
Wohnung 7 63,30    

Wohnung 3: 66,60 x 100 = 6660 : 567,90 = 11,73% = BK-Schlüssel Wohnung 3

Das bedeutet, Ihr Betriebskostenanteil beträgt 11,73%.

Auch Wohnungseigentümer müssen Betriebskosten zahlen. Diese werden im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als Aufwendungen oder Bewirtschaftungskosten bezeichnet. Im Gegensatz zum MRG werden die Betriebskosten im WEG nicht genau aufgelistet. Es handelt sich dabei in der Regel aber um die aus dem Mietrecht bekannten Kosten. Darüber hinaus müssen Wohnungseigentümer auch für die Erhaltungskosten des Gebäudes aufkommen (Sanierung Dach). Die Aufteilung der Betriebskosten erfolgt hier nach den im Grundbuch einverleibten Eigentumsanteilen.

Da es sich bei den Betriebskosten um Kosten handelt, die Eigentümer durch die Benützung eines Gebäudes entstehen, müssen Hauseigentümer letztlich für alle Aufwendungen (Betriebskosten, Instandhaltungskosten, Reparaturen) selbst aufkommen.

Berechnungsbeispiel Betriebskosten Haus

Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch die einzelnen Betriebskosten für ein Haus durchschnittlich sein können. Es ist jedoch anzumerken, dass die Kosten je nach Bundesland variieren bzw. werden die Gebühren von den Gemeinden autonom festgelegt. Auch die Kosten für Heizung und Warmwasser unterscheiden sich je nach Energieanbieter.

Betriebskosten Kosten pro m2
Heizung 0,75
Versicherung 0,42
Wasser 0,33
Abwasser 0,30
Warmwasser 0,27
Grundsteuer 0,25
Müll 0,21
GESAMT 2,53

Bei einer Wohnfläche von 110 m2 belaufen sich die monatlichen Betriebskosten somit auf 278,30 Euro.

Betriebskosten senken und Geld sparen

Sie können verschiedene Maßnahmen zur Senkung von Betriebskosten treffen: Thermische Sanierung, „Intelligente Haustechnik“, Austausch von Elektrogeräten. Je nachdem, für welche Maßnahme Sie sich entscheiden, können Kosten und Aufwand stark variieren. Das größte Einsparungspotential liegt grundsätzlich bei Heizung (Dämmung) und Warmwasser (Dusche statt Vollbad).

Thermische Sanierung

Bei der thermischen bzw. energetischen Sanierung werden an bestehenden Gebäuden Änderungen vorgenommen – mit dem Ziel, den Energieverbrauch zu senken und Betriebskosten für Energie (Strom, Heizöl, Gas) einzusparen. In weiterer Folge sollen dadurch auch die Belastungen an der Umwelt reduziert werden. Eine thermische Sanierung betrifft beispielsweise die nachträgliche Wärmedämmung von Fassaden und Dach sowie den Austausch von Fenstern und Türen.

Da eine thermische Sanierung in der Regel mit sehr hohen Kosten verbunden ist, müssen Kosten und Nutzen einander gegenübergestellt werden. Es ist also individuell zu beurteilen, ob sich eine solche Sanierung wirtschaftlich auszahlt.

Bauherren künftiger Eigenheime können Maßnahmen für ein energieeffizientes Wohnen (Wärmedämmung, Nutzung von Sonnenenergie) bereits von Beginn an in der Planung berücksichtigen. Erkundigen Sie sich bezüglich Fördermaßnahmen und finanziellen Zuschüssen bei Bund, Land und Gemeinden.

Intelligente Haustechnik

Auch mit Systemen der intelligenten Haustechnik lassen sich Betriebskosten einsparen. So zum Beispiel mit einer „Intelligenten Heizungssteuerung“. Wie aber funktioniert diese? In der Praxis ganz einfach. Die Heizung wird durch vorprogrammierte Zeiteinstellungen gesteuert: morgens und abends sollte es am wärmsten sein, tagsüber etwas kühler und nachts noch ein wenig kälter. Am Wochenende werden die Zeiten anders programmiert. Und falls Sie einmal vergessen sollten, die Heizung zu regeln, können Sie dies bequem per Smartphone von unterwegs aus erledigen. Im Prinzip übernimmt dieses System jedoch Aufgaben, die auch Menschen leisten könnten, wie etwa die Heizung bei offenem Fenster herunterzudrehen.

Studien zufolge kann hier mit wenig Geld viel Energie gespart werden. Die Kosten für ein solches System belaufen sich auf einige 100 Euro.

Austausch von Haushaltsgeräten

Auch beim Austausch von alten Haushaltsgeräten gegen neue, energieeffiziente Geräte können Energie und Kosten eingespart werden. Hierbei handelt es sich um eine relativ kostengünstige Maßnahme, mit welcher sich laut klima:aktiv bis zu 30% der Stromkosten einsparen lassen.

Betriebskosten Niedrigenergiehaus im Vergleich zum Passivhaus

Ob ein Passivhaus tatsächlich an Betriebskosten spart, wurde in einem Vergleich der Betriebskosten zwischen Passivhäusern und Niedrigenergiehäusern erhoben. Wie aber unterscheidet sich ein Niedrigenergiehaus von einem Passivhaus? Niedrigenergiehäuser (Neubauten, sanierte Altbauten) verbrauchen weniger Energie, als gesetzlich verlangt. Sie verfügen über eine effiziente Heizungsanlage, die häufig an eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung gekoppelt ist. Demgegenüber handelt es sich bei Passivhäusern um Gebäude, die aufgrund ihrer guten Wärmedämmung (Wände, Fenster, Dach) in der Regel keine Heizungsanlage benötigen.

Ziel der Studie war es also, die Betriebskosten von Passivhäusern und Niedrigenergiehäusern einander gegenüberzustellen. Hierfür wurden Verbrauchsdaten und Betriebskosten zu Heizung, Warmwasser, Strom, Wartung und Inspektion erhoben. Dabei herausgekommen ist, dass sich die Einsparungen bei einem Mehrfamilien-Passivhaus auf ca. 50% belaufen und bei einem Einfamilien-Passivhaus auf ca. 25 bis 35%.