Holzheizung – Heizen mit Holz: Jetzt Förderung sichern

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Heizen mit Holz: Jetzt Förderung sichern

Holzheizungen, also das Heizen mit Holz, ist eine ökologische Art des Heizens, da es sich um einen nachwachsenden Rohstoff handelt. Voraussetzung ist hierbei aber natürlich, dass das Heizen mit Holz richtig angegangen wird. Wir stellen Ihnen auf dieser Seite nicht nur die Vorteile, sondern auch die Möglichkeiten und verschiedenen Formen des Heizens mit Holz vor. Zudem informieren wir Sie über mögliche staatliche Förderungen bei der Neuanschaffung oder Sanierung von Holzheizungen durch aktuelle Bundesfördermittel und Energiefonds.

Förderungen für Holzheizungen

Entscheiden Sie sich für das Heizen mit Holz oder wollen eine bestehende Holzheizung modernisieren, haben Sie unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf staatliche Zuschüsse. Denn es gibt in Österreich eine Förderung für die Errichtung von Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräten sowie Pelletkaminöfen, wenn Sie diese in Ihrem privaten Haushalt als neue Heizungsanlage errichten oder eine alte hiermit ersetzen.

Was wird gefördert?

Für eine Förderung kommen nur neu installierte Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte, die bestehende fossile Kessel oder elektrische Nacht- oder Direktspeicheröfen ersetzen, sowie Pelletkaminöfen, wenn durch sie der Einsatz fossiler Brennstoffe reduziert wird, in Frage. Ebenfalls gefördert wird, wenn eine mindestens 15 Jahre alte und mit Holz befeuerte Heizung gegen moderne Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte getauscht oder der Brennstoffverbrauch der 15 Jahre alten Holzheizung durch einen Pelletkaminofen reduziert wird.

Wie erfolgt die Förderung und wie hoch ist sie?

Einen Anspruch auf eine Förderung haben lediglich Privatpersonen. Eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage muss gewährleistet sein. Zudem kann pro Antragsteller bzw. Antragstellerin nur ein Antrag für eine Holzheizung unabhängig vom Standort eingereicht werden. Die Antragstellung kann erst nach der Umsetzung der Maßnahme erfolgen. Sind die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, erfolgt diese in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses. Die Höhe der Förderung hängt von der Maßnahme ab. Wenn Sie mit einer Pellet-/Hackgutzentralheizung einen bestehenden fossilen Kessel ersetzen, beträgt die Förderung 2.000 Euro. Findet hingegen nur der Ersatz einer alten Holzheizung mit einem Baujahr vor dem Jahr 2003 durch eine neue und moderne Pellet-/Hackgutzentralheizungen, wird Ihnen eine staatliche Förderung in Höhe von 800 Euro gewährt. Für Pelletkaminöfen gibt es ganz allgemein eine Förderungspauschale von 500 Euro.

Wie Sie Ihre Förderung sichern

Planen Sie Maßnahmen der oben beschriebenen Art und wird eine neue Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte bzw. ein neuer Pelletkaminofen in Ihrem privaten Zuhause umgesetzt, ist eine Registrierung und Antragstellung laufend bis 30.11.2017 möglich. Die Einreichung erfolgt online in einem zweistufigen Verfahren.

Der erste Schritt ist eine Registrierung für das geplante Projekt. Diese ist erforderlich, um überhaupt eine Förderung erhalten zu können. Die Registrierung ist ausschließlich online und im Zeitraum vom 01.03.2017 bis spätestens 30.11.2017 möglich. Nach der Registrierung sind die Fördermittel automatisch für Ihr Projekt reserviert. Sie erhalten ein Bestätigungs-E-Mail mit einem persönlichen Link zur Online-Plattform für die spätere Antragstellung. Dieser ist 12 Wochen gültig. Danach ist keine Antragstellung mehr möglich. Auch eine erneute Registrierung ist im Rahmen dieser Förderaktion dann nicht umsetzbar. Daher sollten Sie zum Zeitpunkt der Registrierung sicherstellen, dass die Anlage innerhalb der 12-wöchigen Frist fertiggestellt und abgerechnet werden kann.

Nach der Errichtung der neuen Heizungsanlage mit Holz und bis spätestens 12 Wochen nach der Registrierung stellen Sie dann den Antrag über die Online-Plattform. Über diese reichen Sie die notwendigen Unterlagen ein. Anschließend wird Ihr Antrag von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin des KPC geprüft. Bei einer Genehmigung erfolgen zunächst die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefond und anschließend die Überweisung auf Ihr Konto.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zum Stellen der Anträge auf Förderung finden Sie auf der Homepage des Klimafonds.

Welche Brennstoffe gibt es?

Während früher das gesammelte und gehackte Holz einfach direkt in den Ofen geschmissen und verfeuert wurde, gibt es heute bedeutend modernere Formen des Heizens mit Holz. Welche Möglichkeiten es gibt und worin sie sich unterscheiden, stellen wir Ihnen nun vor. Generell gilt, dass nur trockenes Holz, Pellets und Holzbriketts zum Heizen mit Holz genutzt werden dürfen, nicht hingegen behandeltes Holz, Einwegkisten und Spanplatten, Holzreste von Baustellen oder Tischlereien sowie Kartons und Altpapier. Diese sind vom Gesetzgeber verboten und deren Verfeuerung kann zudem zum Verlust der Herstellergarantie führen.

Scheitholz

Dies sind mit einer Axt oder einem Holzspalter in Längsrichtung gespaltene Stammholzabschnitte, die Holzscheite genannt werden. Diese werden in einem Ofen verheizt. Achten Sie beim Kauf darauf, dass diese keinesfalls eine Holzfeuchte von über 25 Prozent aufweisen, sondern diese im Idealfall unter 20 Prozent liegt. Sie können dies mit einem handelsüblichen Holzfeuchtemessgerät kontrollieren. Zudem muss das Holz sauber sein und darf nicht von Fäulepilzen befallen sein.

Holzbriketts

Holzbrikett sind Presslinge, die aus trockenen Holzabfällen wie Holzspäne oder Sägemehl zusammengesetzt werden. Aufgrund der umweltschonenden Eigenschaften und der vergleichsweise stabilen und günstigen Preislage, sind Holzbriketts eine attraktive Alternative für Verbraucher geworden. Holzbriketts sollten aus unbehandeltem Holz hergestellt worden sein und einen Heizwert von mindestens 5 kWh/kg (bzw. 18 MJ/kg) oder höher aufweisen. Achten Sie darauf, dass das Produkt den Normen ÖNORM M 7135 (alt) oder EN 14961-3 (neu) entspricht, da Ihnen der Hersteller so eine hohe Qualität hinsichtlich Inhaltsstoffen, Heizwert, Feuchte und Aschegehalt garantiert.

Holzpellets

Holzpellets sind stäbchenförmige Pellets, die vollständig oder überwiegend aus Holz oder Sägeabfallprodukten hergestellt werden. Für sie gelten die gleichen Anforderungen wie für die Holzbriketts. Sie sind nach der neuen europäische Produktnorm ist EN 14961-2 in verschiedene Güteklassen unterteilt. Die beste Güteklasse ist „A1“. Zusätzlich zur Qualitätsnorm gibt es für den Brennstoff noch das Zertifizierungssystem ENplus. Mit diesem wird der Hersteller bzw. seine Produktionskette zertifiziert.

Die richtige Leistung und worauf beim Kauf achten?

Wenn Sie auf der Suche nach einer neuen Holzheizung sind, stellt sich wie bei jedem anderen Heizungssystem auch zunächst die Frage, welche Leistung diese erbringen muss, um Ihre Wohnung oder Ihr Gebäude ausreichend zu erwärmen. Hierbei gibt es einige grundlegende Dinge zu beachten. Zunächst ist entscheidend, ob Sie sich für einen Zentralheizungskessel oder Einzelöfen entscheiden. Die bequemere Variante ist definitiv die des zentralen Kessels, der die angeschlossenen Heizungen und damit auch die Zimmer mit Wärme versorgt. Bei einem Einzelofen für Holz kann es sich hingegen um einen Kaminofen, einen Herd oder einen Speicherofen (Kachelofen, Putzofen) handeln. Die zweite Frage ist, ob eine Kombination mit Warmwasserbereitung erwünscht ist. Ein weiterer Punkt, der den Betrieb betrifft, ist die Frage, ob die neue Holzheizung einen automatischen Betrieb ermöglichen soll oder ob eine manuelle Bedienung erforderlich ist.

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Leistung, die die neue Heizungsanlage leisten muss, damit diese Ihr Zuhause ausreichend mit Wärme versorgt und Sie trotz neuer Heizung nicht zuhause frieren müssen. Hier sind unter anderem die Größe Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses, die Wärmeverteilung im Haus sowie die Nennwärmeleistung der Anlage. Generell kann mit folgender Faustformel die erforderliche Nennleistung einer Holzheizungsanlage ermittelt werden:

Bei Neubauten

  • 10 W Nennwärmeleistung pro m³ Bruttorauminhalt (BRI) oder
  • 30 W Nennwärmeleistung pro m² Bruttogeschoßfläche (BGF)

Bei Altbauten

  • 30 W Nennwärmeleistung pro m³ Bruttorauminhalt (BRI) oder
  • 100 W Nennwärmeleistung pro m² Bruttogeschoßfläche (BGF)

Insgesamt gibt es viele Dinge zu bedenken, wenn Sie sich eine neue Holzheizung anschaffen oder eine alte ersetzen wollen. Nur qualitativ hochwertige und richtig dimensionierte Holzheizungen ermöglichen eine Langlebigkeit, einen sicheren Betrieb und eine ausreichende Wärmeversorgung für Ihr Zuhause. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich von einem Fachmann beraten zu lassen. Wo Sie diese finden, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Wo informieren?

Interessieren Sie sich für das Heizen mit Holz und wollen sich die Förderungen vom Staat sichern? Lassen Sie sich in einer Energieberatungsstellen informieren, was möglich und in Ihrem speziellen Fall ratsam ist. Die Energieberatungsstellen sind über die Bundesländer Österreichs verteilt, sodass auch in Ihrer Nähe der passende Ansprechpartner vorhanden ist.

Im Folgenden finden Sie alle aktuellen Energieberatungsstellen der Bundesländer:

Burgenland
Wohnbauförderung Energie – Land Burgenland
Burgenländische Energieagentur der Technologieoffensive Burgenland

Kärnten
Energieberatung Land Kärtnen
energie:bewusst Kärnten

Niederösterreich
Energieberatung Niederösterreich
Energie- und Umweltagentur Niederösterreich
Energieagentur der Regionen

Oberösterreich
O.Ö. Energiesparverband

Salzburg
Energieberatung Land Salzburg

Steiermark
Energieberatung Steiermark
LandesEnergieVerein Steiermark
Lokale Energieagentur – LEA GmbH
EnergieAgentur SteiermarkNord GmbH
Grazer Energieagentur GmbH
Energieagentur Obersteiermark

Tirol
Energie Tirol

Vorarlberg
Energieinstitut Vorarlberg

Wien
Energieberatung Stadt Wien