Zwangsversteigerungen & Edikte in Österreich

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Immobilienbesitzer werden durch Zwangsversteigerung

„Des einen Freud, des anderen Leid“, sagt man. Nirgends trifft das besser zu als bei einem Haus, das zwangsversteigert wird. Der Erwerber kann sich möglicherweise über ein Schnäppchen freuen, der bisherige Besitzer aber verliert das Dach über dem Kopf. Denn eine Immobilie wird in erster Linie nur dann versteigert, wenn der eingetragene Besitzer seinen Verpflichtungen gegenüber der Bank oder anderen Gläubigern nicht mehr nachkommen kann. Um an sein Geld zu kommen, wird der Gläubiger als letztes Mittel das Zwangsversteigerungsverfahren einleiten.

Der Schätzwert für das Mindestgebot

Nachdem ein Sachverständiger für das Immobilienwesen den Wert des zu versteigernden Objektes geschätzt hat, legt das Gericht das „Vadium“ fest, in der Regel zehn Prozent des Schätzwertes. Alle Bieter haben diese Summe als Sicherheitsleistung in Form von Sparanlagen vor dem Versteigerungstermin beim zuständigen Gericht zu hinterlegen. Das Mindestgebot wird noch vor dem Versteigerungstermin festgelegt und richtet sich ebenfalls nach dem Schätzwert. Es beträgt in der Regel 50 Prozent. Der festgesetzte Termin der Zwangsversteigerung wird im Amtsblatt der zuständigen Gerichte und in der Ediktsdatei des Justizministeriums veröffentlich. In Österreich ist ein Besichtigungstermin Pflicht, an dem alle Interessierten teilnehmen können. Das ist die einzige Möglichkeit, sich über den Zustand des Hauses zu informieren und den eventuellen Renovierungsbedarf abzuschätzen.

Mitbieten und den Zuschlag erhalten

Im vom Gericht festgelegten Termin selbst werden noch einmal alle Informationen zur Immobilie verlesen. Danach beginnt die sogenannte Bietstunde, in der alle Bieter ihr Gebot zwingend mündlich und persönlich oder durch einen Vertreter mit beglaubigter Vollmacht abgegeben müssen. Die Bietstunde ist beendet, wenn nach zweimaliger Aufforderung durch den Richter keine weiteren Gebote gemacht werden. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Eigentümer der Immobilie ist der Höchstbieter deswegen aber noch nicht. Es bestehen Widerspruchsmöglichkeiten, etwa wenn formale Fehler im Termin vorlagen oder das Höchstgebot unter 75 Prozent des Schätzwertes liegt. Dann kann während einer Frist von zwei Wochen das Höchstgebot noch nachträglich überboten werden.

Versteigerungsobjekt rasch und bequem finden

Zu beachten ist, dass ein Immobilienerwerb durch die Zwangsversteigerung natürlich dennoch alle üblichen Kosten wie die Grunderwerbssteuer mit sich bringt. Das sollte bei Festlegung des Budgets für die Zwangsversteigerung unbedingt beachtet werden. Natürlich können nicht nur Einfamilienhäuser durch eine Zwangsversteigerung günstig erworben werden, sondern etwa auch Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien oder auch nur Grundstücke. Welche Objekte aktuell zur Zwangsversteigerung anstehen, kann man über die Internetplattform ZVGInfo.at rasch und bequem in Erfahrung bringen.

Zahl der Zwangsversteigerungen sinkt

Die Zahl der Zwangsversteigerungen in Österreicht sinkt seit Jahren beständig. Waren es im Jahr 2008 noch 3378 Termine, die zur Zwangsversteigerung einer Immobilie angesetzt wurden, so verringerte sich die Zahl bis zum Jahr 2017 auf 1716. Die Zahl der Termine selbst sagt nicht unbedingt etwas über die Zahl der Versteigerungen aus. Tatsächlich werden viele Zwangsversteigerungstermine noch im Vorfeld wieder abgesagt, etwa weil der Schuldner die geforderte Summe doch noch aufbringen oder er sich mit dem Gläubiger auf andere Weise einigen konnte. Expertenmeinungen zur Folge könnten jedoch gerade die Zwangsversteigerungen im gewerblichen Bereich, ausgelöst durch die aktuelle wirtschaftliche Situation, durchaus in den nächsten Monaten wieder steigen. Auch ein Anstieg bei Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern ist nicht auszuschließen.