Baurechtlich vorgeschriebenes Übereinstimmungszertifikat in Deutschland

Das Übereinstimmungszertifikat wird für seriell produzierte Bauprodukte in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, in der sogenannten Zustimmung im Einzelfall oder in der Bauregelliste A vorgeschrieben, um eine ordnungsgemäße Herstellung nachzuweisen.

Das Übereinstimmungszertifikat wird von einer Zertifizierungsstelle erteilt, wenn das Bauprodukt den geltenden Regelungen entspricht und sowohl seitens des Herstellers als auch von einer unabhängigen Überwachungsstelle regelmäßig überprüft wird.

http://www.baurecht.de

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