Kaufvertrag für Haus und Grunstück

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Kaufvertrag und die vertragliche Gestaltung

Bevor man ein Haus oder Grundstück kauft, muss natürlich ein Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen werden. Der Vertragsentwurf muss im Vorfeld gründlich überprüft werden, am besten durch einen Rechtsanwalt. Ohne notarielle Beurkundung ist der Kaufvertrag eines Baugrundstückes nicht rechtskräftig. Allerdings kann man auch beim Bezirksgericht zwecks Unterschrift vorstellig werden. Tipp: vorher Termin ausmachen und Kosten erfragen. In den Kaufvertrag kommen Angaben zum genauen Kauf- oder Quadratmeterpreis, die gesamtschuldnerische Haftung sowie die Gütertrennung, der Kaufgegenstand sowie die Fälligkeit des Kaufpreises.

Was vor einem Hauskauf wichtig ist

Bevor der Kaufvertrag abgeschlossen wird, sind generelle Überlegungen anzustellen. So muss entschieden werden, ob es ein Haus oder eine Wohnung werden soll, ein Baugrundstück, alleiniges Eigentum oder Mitbesitz, Neu- oder Altbau, Sonnenstand usw. Weiterhin sind Entscheidungen hinsichtlich der Größe und Ausstattung des Gebäudes zu treffen. Dazu zählen der Schnitt des Hauses, die Anzahl der Räume und Nebenflächen (Keller, Boden, Balkon, Terrasse, Abstellraum), Kfz-Stellplätze (im Freien, Carport oder Garage), die Art der Heizung, der Wärmeschutz, Voll- oder Teilmöblierung usw. Entscheidend sind auch Gartenflächen, Länge der Zugänge und Wege inklusive Höhenunterschieden. Zum Beispiel kann auch wichtig sein, ob sich die Zugangswege und -gänge für Rollstühle, Kinderwagen oder Fahrzeuge eignen.

Weiterhin sollten so wichtige Faktoren wie Region (ländlich oder städtisch), Versorgungseinrichtungen, Ärzte, Apotheken, Kindereinrichtungen, Schulen, Arbeitsstelle, Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, Naherholungsgebiete und Freizeitmöglichkeiten berücksichtigt werden. Das handwerkliche Geschick des Bauherren und seiner Helfer entscheidet darüber, in welchem Zustand das Haus sein kann, um es bewohnbar zu machen. Dabei ist auf die folgenden Faktoren zu achten:

  • Dach, -isolierung und Schornstein
  • Wasser- und Abwasserleitungen
  • Stromverteilung und -kabel
  • Fenster und Türen
  • Hausanschlüsse: Wasser, Gas, Strom
  • Fußböden und -beläge
  • Heizquelle (Öltank, Pellets-Ofen) sowie Heizkörper und Leitungen
  • Außenfassade sowie Isolierung
  • Innenwände

Nicht zuletzt sollte die finanzielle Schmerzgrenze ermittelt werden, ohne die Nebenkosten zu vergessen. Ebenfalls sollten sonstige Aufwendungen berücksichtigt werden, wie beispielsweise Versicherungen.

Wie wird der Kaufvertrag gestaltet?

Am besten wird schon der Vertragsentwurf einem spezialisierten Juristen vorgelegt. Dieser prüft, ob alles korrekt angegeben wurde. Inhaltlich sollte der Kaufvertrag folgende Punkte umfassen:

  • Name und Adressen der beiden Vertragspartner
  • Beschreibung des Kaufgegenstandes (so detailliert wie möglich)
  • Kaufpreis und Zahlungsvereinbarung
  • genauer Übergabetermin
  • Bestellung eines Treuhänders
  • Konventionalstrafe, die bei verspäteter Übergabe fällig wird
  • dingliche Sicherung durch Eigentums-Vormerkung, Rangordnung, Bankbürgschaft oder -garantie
  • Absicherung des Käufers, falls eine allfällige Forderung abgelehnt wird
  • Rücktrittsrecht des Käufers aus dem Vertrag
  • Gewährleistung
  • Allfällige Pflicht zur Aufklärung des Bauträgers
  • Kostenvereinbarung für die Tätigkeiten von Treuhänder und Vertrags-Errichter

Checkliste für Fragen, die an den Verkäufer vor Abschluss des Kaufvertrages im Falle eines Fertighaused gestellt werden sollten:

  • Welche Qualitätskriterien werden bei diesem Fertighaushersterller eingehalten?
  • Verfügt das Haus über ein Siegel? Wenn ja, welche Qualitätsmerkmale werden damit sichergestellt?
  • Setzt sich der eigene Anbieter diesen Qualitätskontrollen aus?
  • Welche Leistungen sind im Auftragsvolumen enthalten?
  • Kellerbau im Preis enthalten? – Tipp: Formulierung: „Unterkante“ oder „Oberkante“ des Kellers
  • Welche Extras besitzt das Haus (Segmentbogen-, Sprossenfenster, Dachgauben, Erker, besondere Türen, Bodenbeläge oder Sanitärinstallationen usw.)
  • Welche Ausbaustufen dieses Hauses sind im Angebot?
  • Welche Leistungen muss der Bauherr erbringen – Formulierung: „bauseits“?
  • Wie weit reicht der Lieferradius des Anbieters?
  • Höhe der Zuschläge für Extrawünsche, wie z. B. eine dreifache Verglasung
  • Welche Fassade ist im Festpreis enthalten?
  • Wird das Haus nach der ÖNORM erstellt, um Fördermittel zu erhalten?

Können nicht alle Fragen zufriedenstellend oder positiv beantwortet, sollte der Kaufvertrags-Abschluss noch einmal gründlich überdacht werden.

 

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