Nebenkosten Hauskauf bzw. Nebenkosten beim Kauf eines Grundstücks

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Wichtig und dennoch oftmals vergessen ist die Berücksichtigung und Kalkulation aller anfallenden Nebenkosten beim Hauskauf oder Grundstückskauf. Als Bemessungsgrundlage dient meist der Kaufpreis des Objektes.

Nebenkosten beim Hauskauf / Grundstückskauf

Grunderwerbssteuer

Bundesweit beträgt die Grunderwerbssteuer 3,5% des Kaufpreises lt. Kaufvertrag. Diese wird vom Finanzamt eingehoben. Besteuert wird hierbei, wie der Name schon sagt, der Erwerb eines Grundstücks. Im Gegensatz dazu wurde die Immobilienertragssteuer eingeführt, welche die Veräußerung und die damit verbundenen Gewinne besteuert. Achtung: Die Steuerschuld entsteht audurch den Erwerb von Eigentum, also auch im Falle einer Schenkung und auch im Falle einer Erbschaft. Zudem ist wichtig zu wissen, dass die Steuerschuld bereits bei Vertragserrichtung entsteht und nicht erst bei Eintragung im Grundbuch. Details über die wesentlichen Änderungen bei der Grunderwerbssteuer finden Sie direkt auf der Webseite des Bundesministreriums für Finanzen.

Als Berechnungsgrundlage dient die sogenannte Gegenleistung, also alle Leistungen, die die neue EigentümerIn aufwenden muss, um das Grundstück zu erhalten. Wer sich also früh genug entscheidet und ein Grundstück seinen Nachkommen überlässt, kann hier Rechte wie beispielsweise ein Wegerecht oder ein Fruchtgenussrecht gegenrechnen. Zudem beträgt die Grunderwerbssteuer bei einem Verkauf zwischen nachen Verwandten lediglich 2%.

Weitere Details finden Sie auch auf help.gv.at.

Eintragungsgebühr Grundbuch

Für die Eintragung (Einverleibung) des sogenannten Eigentumsrechts im Grundbuch fallen 1,1% vom Wert an. Bei einem sogenannten “begünstigen Erwerb” wir der dreifache Einheitswert des Grundstücks als Berechnungsbasis genannt. In der Regel trifft dieser begünstigte Erwerb wieder einen Erwerb innerhalb der nahmen Familie. Die Höhe der Eintragungsgebühr wird im Nachhinein vom Gericht ermittelt und kann dann bequem per Erlagschein bezahlt werden.

Pfandrechtseintragungsgebühr

Wird gleichzeitig ein Pfandrecht im Grundbuch eingetragen, möglicherweise für die Besicherung der Finanzierung, fallen nochmals zusätzliche 1,2% des Pfandbetrages an Eintragungsgebühren an inkl. Anmerkung der entsprechenden Rangordnung im Grundbuch.

Vermittlungsprovisionen und Maklergebühren

Die Maklerprovision beträgt beim Hauskauf oder Grundstückskauf in der Regel 3%. Bei einem Kaufbsi bis € 36.336,- kann diese auch 4% betragen. ab einem Kaufpreis von € 48.449,- ist die Provision mit 3% gesetzlich gedeckelt. Die hier genannten Werte sind gesetzlich geregelte Maximalwerte, welche natürlich individuell verhandelt werden können. Häufig ist es in der Praxis so, dass die Provisionen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. Eine sogenannte vollständige Innen-Provision (Übernahme der Maklerbgebühren durch den Verkäufer), hat jedoch gerade für den Käufer auch seinen Reiz. Vergewissern Sie sich also genau, wer die Maklergebühren in Ihrem Fall übernehmen wird.

Beglaubigungskosten und Barauslagen

Etwaige Beglaubigungskosten und auch anfallende Barauslagen sind individuell, müssen jedoch auch zu den Nebenkosten hinzugezählt werden. Vergewissen Sie sich also im Vorhinein mit welchen Kosten Sie hierbei rechnen müssen.

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Honorar für die Vertragserrichtung

Bearbeitungsgebühr der Bank

0,5% bis 3% vom Kreditbetrag

Bereitstellungsgebühr

Beglaubigungsgebühr des Kreditvertrages Euro:

Schätz- und Bewertungskosten der Immobilie

Sollte eine Schützung bzw. Bewertung des Grundstücks oder des Hauses nötig sein, um dessen Wert zu bestimmen, so kann es passieren, dass auch Sie hierfür die Kosten tragen müssen. In der Regel sind jedoch solche Schätzgutachten nur in Streitfällen nötig und daher im Regelfall zu vernachlässigen.

Zudem können noch verhältnismäßig kleine Beträge für Grundbuchsabfragen bzw. Grundbuchsgesuche oder auch Abfragen beim Kreditschutzverband fällig werden.

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