RAL Gütezeichen – Fertigkeller
Das RAL Gütezeichen Fertigkeller wird nur an Fertigkeller-Hersteller verliehen, die den gesetzlichen Bestimmungen über die Gütesicherung entsprechen und eine ständige Überwachung von Planung, Produktion und Errichtung garantieren können.
Ein neutraler Sachverständiger stellt fest, ob die notwendigen Eigen- und Fremdüberwachungen während des gesamten Produktions-Prozesses durchgeführt werden, die notwendigen Prüfzeugnisse vorliegen und die gesamte Ausführung des Kellers vertraglich und fachlich korrekt vonstatten geht.
Eine Investition, die sich lohnt. Die Vorlage des RAL Gütezeichens für Fertigkeller garantiert dem Bauherren nicht nur fachgerechte Montage und Vertragstreue seitens des ausführenden Unternehmens, sondern kann unter Umständen auch den Wiederverkaufswert des Hauses beträchtlich steigern.
Die Güte- und Prüfbestimmungen für Fertigkeller sind die Grundlage für die Verleihung des RAL-Gütezeichens GZ 518.