RAL Gütezeichen – Stahlsystembauweise
Die Güte- und Prüfbestimmungen Stahlsystembauweise gelten für Gebäude aus hauptsächlich vorgefertigten Modulen aus Stahltragwerken und beidseitig verkleideten oder beplankten Flächen. Das Gütezeichen beurteilt nicht nur das Bauwerk selbst, sondern auch den gesamten vertraglich vereinbarten Leistungsumfang zur Errichtung des Gebäudes.
Alle Bauten, die mit dem Gütezeichen gekennzeichnet sind, müssen die Güte- und Prüfbestimmungen lückenlos erfüllen. Sämtliche Teile eines mit dem Gütezeichen Stahlsystembauweise ausgezeichneten Gebäudes müssen den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnungen und dem Bauproduktegesetz entsprechen.
Ganz besonders betrifft dies folgende Bereiche:
- Standsicherheit und mechanische Festigkeit der Gebäude und der
- verwendeten Baustoffe
- Brandschutz
- Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
- Nutzungssicherheit
- Schallschutz
- Energieeinsparung und Wärmeschutz
Die Kontrolle der Gebäude in Stahlsystem-Bauweise hat durch Eigen- und auch Fremdüberwachung zu erfolgen und muss den Vertragsbedingungen exakt entsprechen.