Gütezeichen: Übereinstimmung Austria

Gütezeichen: Übereinstimmung Austria

Die Landesregierungen aller österreichischen Bundesländer haben die Einführung des Einbauzeichens “Übereinstimmung Austria” oder kurz ÜA beschlossen, um im Bereich der Bauprodukte einheitliche Qualitätsstandards zu schaffen. Nach dieser Regelung dürfen Bauprodukte, die in der Baustoffliste ÖA angeführt sind und für die noch keine europäischen technischen Spezifikationen vorliegen, nur dann verwendet werden, wenn sie dem Regelwerk der Baustoffliste ÖA entsprechen und das ÜA-Zeichen tragen. Eine sogenannte “Ermächtigte Stelle” (zum Beispiel das ISC – Institut für Sicherheit und Conformität) ist befugt, die Übereinstimmung des Bauprodukts mit dem zu erfüllenden Regelwerk zu bestätigen. Eine solche Bestätigung, die als sogenanntes Übereinstimmungszeugnis ausgestellt wird, ist die Voraussetzung für die Vergabe des ÜA-Zeichens. Das Übereinstimmungszeugnis wird dann erteilt, wenn das Bauprodukt mit den Bestimmungen der Baustoffliste ÖA übereinstimmt und auch alle weiteren Anforderungen erfüllt werden.

Weitere Informationen finden Sie im FAQ zum Übereinstimmungszeugnis

Hersteller

Leave a Reply