Bausatzhaus, Blockhaus und Fertighaus – Wo liegt der Unterschied?

Rate this post

Bausatzhaus, Blockhaus und Fertighaus – drei Begriffe, die dasselbe meinen?
Nein! Wir zeigen, welche Definition welches Haus benennt.

Das Bausatzhaus

  • Fertigteile werden angeliefert
  • Bauherr setzt Teile selbst zusammen
  • Erfüllt nicht den Mindestleistungsumfang der ÖNORM B 2310
  • günstiger als Fertighäuser wegen Eigenleistung


Der Hersteller von Fertighäusern übernimmt nicht nur die Anlieferung der wesentlichen Bauteile, er koordiniert auch die gesamte Baustelle und setzt die einzelnen Fertigteile mit seinen Handwerkern zusammen. Anders beim Bausatzhaus: Die angelieferten Fertigteile werden vom Bauherren selbst zusammengefügt bzw. eingegossen.

Das Bausatzhaus bzw. Selbstbauhaus ist also für all jene geeignet, die Ihr Haus selbst errichten wollen – und natürlich auch das handwerkliche Know-how dafür besitzen. Zudem braucht es viel Zeit: Mindestens 12 Monate oder 1.000 Arbeitsstunden müssen für das Häuschen eingeplant werden. Dafür spart sich der Bauherr mehrere zehntausend Euro Baukosten. Viele Hersteller bieten zusätzlich Schulungskurse an, wo Bauherren in spe lernen können, wie ein Selbstbauhaus errichtet werden kann. Zudem stehen meist Beratungshotlines der Hersteller zur Verfügung.

Der Mindestleistungsumfang des Bausatzhauses erfüllt nicht die ÖNORM B 2310 – und ist deshalb auch kein Fertighaus. Auch weil die Errichtung nicht unter der Aufsicht eines gewerblich berechtigten Bauleiters erfolgt, kann beim Bausatzhaus nicht von einem Fertighaus gesprochen werden. Auch die einzelnen Fertigungsteile entsprechen in Größe und Fertigungsgrad nicht der ÖNORM B 2310.

Das Blockhaus

  • Wände aus Bohlen bzw. runden Stämmen oder Kanthölzer
  • Entsprechend zugesägte und nummerierte Holzbohlen werden geliefert
  • Inkl. Schrauben, Leisten, Beschläge
  • Erfüllt nicht den Mindestleistungsumfang der ÖNORM B 2310


Auch beim Wohnblockhaus erhält der Bauherr die einzelnen Teile – in diesem Fall einzelne Holzbohlen, die bereits auf das passende Maß zugesägt und nummeriert wurden. Anschließend werden die einzelnen Teile zusammengefügt. Auch hier bieten viele Hersteller Unterstützung an, indem Sie den Kunden einige Tage einen „Richtmeister“ zur Seite stellen.

Wie das Bausatzhaus entspricht auch das Fertig-Wohnblockhaus nicht der ÖNORM B 2310 und kann somit nicht zu den klassischen Fertighäusern gezählt werden.

Das Fertighaus

  • Vorgefertigte Elemente, die auf die Baustelle transportiert werden
  • Vorbereiteter Unterbau
  • Zusammensetzung Fertigteile auf Baustelle
  • Geschützte Bezeichnung „Fertighaus“: ÖNORM B 2310


Beim Fertighaus werden alle Teile des Hauses bereits in einer Fabrikhalle vorgefertigt und anschließend auf die Baustelle transportiert. Der Hersteller übernimmt auch die Montage und bereitet den Unterbau, beispielsweise den Fertigkeller, vor. Innerhalb einer Woche werden die einzelnen Teile – dazu gehört auch Bad, WC, Wände etc. – montiert. Insgesamt kann mit einer Bauzeit von einem Monat gerechnet werden.

Die Bezeichnung Fertighaus ist geschützt und nur dann zulässig, wenn die Kriterien der ÖNORM B 2310 erfüllt werden und im Angebot zumindest der Leistungsumfang eines „Fertig-Ausbauhauses“ (Bauherr übernimmt den Innenausbau) enthält. Der Österreichische Fertigungsverband verfügt zudem über das „Gütezeichen Fertighaus“ das als Qualitätszeichen die gleichbleibende Qualität von Fertig-Komplettbauwerken garantiert. Neben dem Gütezeichen verpflichten sich alle Mitglieder des ÖFV, Ihren Kunden eine Fixpreisgarantie über 12 Monate zu geben.

Nichts desto trotz gibt es auch bei der Qualität noch Unterschiede zwischen den Herstellern, die sich auch in den verschiedenen Preisen niederschlagen.
Kunden können in den Fertighausparks in Österreich die „lebensechten“ Fertighäuser begutachten – die bekannteste Ausstellungsadressen sind der Musterhauspark Oberlaa in Wien und die „Blaue Lagune“ bei Vösendorf.

Leave a Reply